Zusammenfassung: Der Beitrag berichtet über den im Oktober 2010 erfolgten Erlass der RL 2009/132/EG durch den Rat betreffend die Befreiung von der Mehrwertsteuer für die endgültige Einfuhr von Gegenständen. Informiert wird ua darüber, welche endgültigen Einfuhren von der Mehrwertsteuer zu befreien sind.
Rechtsgrundlagen: RL 2009/132/EG v. 19.10.2009, ABl L 2009/292, 5; Art 143 lit b und c der RL 2006/112/EG