Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über das Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Rs C-277/09 , RBS Deutschland, in dem sich der EuGH mit mehreren Fragen zu befassen hat im Hinblick auf eine missbräuchliche Praxis, die Nichterhebung von Mehrwertsteuer und damit verbunden das Erlangen von Steuervorteilen. Gegenständlicher Sachverhalt betrifft eine Bank im Vereinigten Königreich, deren Tochtergesellschaft in Deutschland und Fragen iZm dem Kauf bzw. dem Verleasen von Fahrzeugen.