Zusammenfassung: Steckenbauer-Gschwandtner beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS, in der sich der Senat mit der Frage zu befassen hatte, ob ein Warenpräsentator zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ist ein Warenpräsentator Unternehmer iSd § 2 UStG oder sind seine Tätigkeiten vielmehr als Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinn zu beurteilen?