Der Beitrag informiert über das Urteil des EuGH in der Rs C-385/09 , Nidera Handelscompagnie. Der EuGH hatte zu klären, ob es zulässig ist, das Recht auf Vorsteuerabzug davon abhängig zu machen, dass der betroffene Steuerpflichtige anhand eines eigenen Verfahrens als Mehrwertsteuerpflichtiger registriert ist. Mit Anmerkungen der Verfasser.