Zusammenfassung: Welche Änderungen das novellierte Arbeitsverfassungsgesetz vorsieht, darüber berichten Aubauer und Thomas im vorliegenden Beitrag. Die Autoren informieren dabei über die Neuerungen ua betreffend das Wahlalter für das passive Wahlrecht zum Betriebsrat, die Mitbestimmung bei Einführung leistungs- und erfolgsbezogener Entgelte, die Frist für die Kündigungsanfechtung, die wirtschaftlichen Informationsrechte des Betriebsrats, der Jugendvertrauensrat und die Europäische Betriebsverfassung.