§ 23 Abs 2 EStG
In gegenständlicher Entscheidung war strittig, ob eine vorgenommene Teilwertberichtigung einer Auslandsbeteiligung (Beteiligung an einer ungarischen Kommanditgesellschaft) zu Recht nicht anzuerkennen war. Das Höchstgericht stellte ua klar, in welcher Währung ausländische Betriebsstätten und Mitunternehmerschaften für Steuerzwecke zu bilanzieren sind.