Zusammenfassung: In EAS 3168 stellte das BMF klar, ob eine Personengesellschaft, die im Ausland der Körperschaftsbesteuerung unterliegt, im Inland DBA-berechtigt ist für die Quellensteuererstattung und äußerte sich dabei auch im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Ansässigkeitsbescheinigungen der Gesellschafter.
Rechtsgrundlagen: Art 1 DBA