Zusammenfassung: Der deutsche Bundesfinanzhof hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Liegenschaftserwerb, der mittels einer dafür bestimmten Geldschenkung erfolgt ist, eine Anschaffung oder aber einen entgeltlichen Erwerb darstellt und ob auf die erworbene Liegenschaft eine Übertragung von stillen Reserven möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG