§ 2 Abs 2b EStG; § 24 EStG; § 31 EStG
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung dahingehend, ob die Ausnahme von der Verlustvortragsgrenze nach § 2 Abs 2b EStG für Beteiligungsveräußerungen nach § 31 EStG oder ausschließlich für Veräußerungsgewinne nach § 24 EStG gilt.