§ 12 UStG
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ob eine Rechnung im Zuge eines Karussellgeschäfts, in der nicht das Entgelt angegeben ist, das tatsächlich beabsichtigt wird, eine ordnungsgemäße Rechnung darstellt. Der VwGH stellte weiters fest, ob im Falle des Vorliegens einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung der Vorsteuerabzug zusteht. Ist dabei die Gut- und Schlechtgläubigkeit des Leistungsempfängers zu berücksichtigen?