Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die von GA Mazak in seinen Schlussanträgen vertretenen Rechtsansichten zur Rs C-247/08 , Gaz de France - Berliner Investissement. Darin geht es ua um die Frage, ob eine Gesellschaft nur dann eine "Gesellschaft eines Mitgliedstaats" der Mutter-Tochter-RL sein kann, wenn sie eine der in lit f des Anhangs der Mutter-Tochter-RL explizit angeführten Gesellschaftsformen erfüllt. Steht Art 2 lit a der Mutter-Tochter-RL iVm lit f des Anhangs der Mutter-Tochter-RL den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten entgegen? Mit einer Anmerkung der Verfasser.