Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen hatte, inwieweit Wohnbauförderungsdarlehen in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer mit einzurechen sind. Sind Wohnbauförderungsdarlehen für die GrESt abzuzinsen?
Rechtsgrundlagen: § 5 GrEStG