Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein neuer Sachverhalt oder aber eine rechtliche Beurteilung vorliegt, wenn sich im Zuge der Wertermittlung nach einem Erlass des BMF ein abweichender Wert ergibt. Gegenständlicher BMF-Erlass betrifft die Schätzung von Apothekenkonzessionen. Stellt die Schätzung eine Vorgehensweise der Sachverhaltsermittlung dar?
Rechtsgrundlagen: § 303 BAO