Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über ein an den EuGH gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen, in der sich der Gerichtshof damit zu befassen hat, wie bestimmt werden kann, ob eine Reprografie aus mehrwertsteuerrechtlicher Sicht als eine sonstige Leistung oder aber als eine Lieferung zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: 6. MwSt-RL