Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Ermächtigung des Vereinigten Königreichs zur weiteren Anwendung einer Ausnahmeregelung betreffend Reverse-Charge (Verlagerung der Steuerschuldnerschaft) im Falle der Lieferung von Mobiltelefonen und integrierten Schaltkreisen.
Rechtsgrundlagen: Art 193 der RL 2006/112/EG