Zusammenfassung: Der Beitrag führt mehrere Fragen an, die der schwedische Regeringsrätten dem EuGH in der Rs C-84/09 , X zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Der EuGH hat sich dabei ua mit Fragen zur Auslegung zweier Bestimmungen der RL 2006/112 zu befassen und zu klären, ob es für die Umsatzsteuerbefreiung und das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Erwerbs erforderlich ist, dass eine Verbringung aus einem Ursprungsland bzw eine Beförderung in ein Bestimmungsland innerhalb einer bestimmten Frist stattfindet. Im gegenständlichen Fall geht es um den Erwerb eines Neufahrzeuges durch eine Privatperson, die dessen Verwendung in einem konkreten Mitgliedstaat beabsichtigt.