Zusammenfassung: Welche Regelungen haben Arbeitgeber zu beachten, wenn sie Künstler aus dem Ausland, sei es im Zuge eines Arbeitsverhältnisses oder eines arbeitnehmerähnlichen Werkvertrags anstellen? Welche Ausnahmen gelten für Künstler aus den bisherigen EU-Mitgliedstaaten? Welche Bestimmungen sind bei Künstlern aus den "neuen" EU-Mitgliedstaaten zu beachten? Welche Ausnahmen gelten für zeitlich beschränkte Auftritte? Wann darf einem ausländischen Künstler eine Beschäftigungsbewilligung versagt werden? Der Beitrag Steinlechners gibt Aufschluss über vorstehende Fragen.