§ 33 TP 19 Abs 5 GebG
Der Beitrag informiert über ein Erkenntnis des VwGH aus dem März 2009, in dem sich das Höchstgericht mit Fragen betreffend die Begünstigungsregelung des § 33 TP 19 Abs 5 GebG im Falle von umzuschuldenden Kreditverträgen zu befassen hatte. Der VwGH äußerte sich dahingehend, ob die Beurkundung des alten Kreditvertrags nach § 15 GebG für die gebührenfreie Umschuldung notwendig ist.