Zusammenfassung: Dem EuGH wurde in der Rs C-461/08 , Don Bosco die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, inwieweit die Lieferung eines Gebäudes, das zum Teil abgerissen wurde, um durch einen Neubau ersetzt zu werden, der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Teil B lit g der 6. MwSt-RL; Art 4 Abs 3 lit a der 6. MwSt-RL