Zusammenfassung: Widersprechen die in §§ 79-99 dEStG normierten Bestimmungen zur ergänzenden Altersvorsorge in Deutschland den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben? Der Beitrag informiert in gebotener Kürze über die von GA Mazak in seinen Schlussanträgen zu dieser Frage geäußerte Rechtsansicht.