Zusammenfassung: Mag. Spornberger geht in seinem Beitrag der Frage nach, welche Bedeutung im Gebührenrecht einem Dritten (einer im Verhältnis zu den Vertragsparteien dritten Person) zukommt, die uU herangezogen wird, um einer Gebührenpflicht zu entgehen. Der Verfasser beleuchtet dazu ua die einschlägigen Bestimmungen der GebR, die in der Literatur vertretenen Rechtsauffassungen, das Verständnis des VwGH ebenso wie er seine persönliche Meinung hinsichtlich der gebührenrechtlichen Relevanz Dritter darlegt.