Der EuGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend eine im englischen Steuerrecht enthaltenen Vorschrift für die Rundung von Mehrwertsteuerbeträgen zu befassen. Der EuGH hatte ua zu klären, ob die Rundung von Mehrwertsteuerbeträgen nach nationalem Recht oder nach Gemeinschaftsrecht zu erfolgen hat und ob es gemeinschaftliche Vorgaben dahingehend gibt, auf welcher Ebene eine Rundung von Mehrwertsteuerbeträgen vorzunehmen ist. Mit Anmerkungen der Verfasser zum Urteil des EuGH.