Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein vor der Pensionierung stehender Dienstnehmer im Alter von 60 Jahren die Kosten für die Miete einer Zweitwohnung an seiner Arbeitsstätte steuerlich geltend machen kann, da ihm nicht die täglich zurückzulegende Fahrstrecke zu seinem Familienwohnsitz ebenso wenig wie die Verlegung desselbigen zugemutet werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG