Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Entscheidung des Rates im Hinblick auf eine Ausnahmeregelung für Deutschland und Polen betreffend Lieferungen und sonstige Leistungen, die iZm der Errichtung und Instandhaltung von im Grenzgebiet gelegenen Brücken erbracht werden.
Rechtsgrundlagen: Entscheidung des Rates v. 10.2.2009, ABl L 2009/41