Zusammenfassung: Mag. Florian Brugger geht in seinem Beitrag der Frage nach, ob aus der Bestimmung des § 97 Abs 4 Satz 3 eindeutig hervorgeht, dass bei endbesteuerten Kapitalerträgen die Fiktivsteueranrechnung ausschließlich im Zuge der Veranlagung nach § 97 Abs 4 Satz 3 EStG möglich ist.
Rechtsgrundlagen: §§ 1 ff EndbesteuerungsG; § 97 Abs 4 EStG; § 1 Abs 1 Auslands-KEStVO 2003, BGBl II 2003/393