Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert darüber, dass der italienische Corte Suprema di Cassazione dem EuGH in der Rs C-377/08 , EGN eine Frage betreffend die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für den Erbringer grenzüberschreitender Telekommunikationsdienstleistungen zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.
Rechtsgrundlagen: Art 17 Abs 3 lit a der 6. MwSt-RL