Der Beitrag informiert über das Urteil des EuGH in der Rs C-246/08 , Kommission/Finnland. Der Gerichtshof hatte dabei zu klären, ob Finnland gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (MwSt-RL) verstößt, da privater und öffentlicher Rechtsbestand iR der Verfahrenshilfe einer differenzierten Besteuerung unterworfen wird. Mit Anmerkungen der Verfasser.