Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert darüber, inwieweit Deutschland auch in Zukunft eine dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem entgegenstehende Regelung anwenden darf betreffend der Ausschluss des Rechts auf Vorsteuerabzug bei der fast ausschließlich erfolgten Nutzung von Gegenständen und Dienstleistungen für private, respektive unternehmensfremde Zwecke.