§ 94 EStG
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, unter welchen Voraussetzungen auf die Einbehaltung österreichischer Quellensteuern verzichtet werden kann bzw. wer zur Haftung für die nichteinbehaltene Quellensteuer heranzuziehen ist.
VwGH 24.6.2009, 2009/15/0090; BMF-EAS 3091, 3097