Zusammenfassung: Der Beitrag enthält wesentliche Auszüge der Schlussanträge von GA Sharpston in der Rs C-262/08 , CopyGene. Dabei geht es ua um die Frage, ob bei Dienstleistungen iZm der Entnahme, Beförderung, Analyse und Lagerung von Nabelschnurblut ein enger Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung oder einer ärztlichen Heilbehandlung besteht. Sind derartige Leistungen daher von der Mehrwertsteuer befreit? Ist es dabei von Bedeutung, dass eine dementsprechende Behandlung geplant, begonnen oder bereits vollzogen worden ist? Sind Dienstleistungen dieser Art als vorbeugende medizinische Leistungen zu qualifizieren? Wie ist eine Stammzellenbank einzustufen? Mit Anmerkungen der Verfasser zu der von der GA vertretenen Rechtsauffassung.