Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag enthält Informationen zu einer gegen den Mitgliedstaat Polen eingebrachten Klage, da aus Sicht der Kommission Polen gegen gemeinschaftsrechtliche Vorgaben verstößt wegen der Einbeziehung der Zulassungsgebühr in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer, die bei der Einfuhr, dem innergemeinschaftlichen Erwerb oder bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen zu entrichten ist.