Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in den vorliegenden Entscheidungen mit der Frage zu befassen, ob die Unterfertigung eines NeuFöG-Fomulars, die erst nach der Eintragung ins Firmenbuch erfolgt ist, der Befreiung von der Gesellschaftsteuer für die Gesellschaftsneugründung entgegensteht. Außerdem war zu klären, ob die Befreiung von der Grunderwerbsteuer für die Übergabe des Betriebs dann möglich ist, wenn irrtümlicherweise nicht das dafür vorgesehene NeuFöG-Formular verwendet wurde.