Zusammenfassung: Billig führt in ihrem Beitrag ein Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs aus dem März 2009 an, in dem er sich für eine Erweiterung der Haftung deutscher Kreditinstitute für die Erbschaftsteuer von Erben, die nicht im Geltungsbereich des deutschen EStG wohnhaft sind, aussprach. Die Verfasserin zeigt ua auf, welche Auswirkungen dieses Urteil für die Praxis hat.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Nr 4 dErbStG; § 20 Abs 6 Satz 2 dErbStG