§ 10 Abs 3 BewG
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung dahingehend, ob Verfügungsbeschränkungen zwischen den Aktionären über Zwischenscheine (Aktien) durch einen Syndikatsvertrag bei der Bestimmung des gemeinen Werts zu berücksichtigen sind.
VwGH 25.6.2009, 2009/16/0009