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Oktober 2009 - Vorlagefragen und Vertragsverletzungsverfahren - Entnahme von Knorpelmaterial und Zellvermehrung als steuerbefreite Dienstleistung?

EC Tax UpdateSteuerrechtDr. Hannes Gurtner, WP/StB; Dr. Ines Hofbauer-Steffel, StB, Lehrbeauftragte an der WU Wien; DDr. Georg Kofler, Universitätsprofessor an der Johannes-Kepler-Universität Linz und Mitarbeiter im BMFtaxlex-EC 2009/124taxlex-EC 2009, 430 Heft 10 v. 1.10.2009

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über ein an den EuGH gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen, in dem dieser ua klären soll, ob Knorpelmaterial, dass Menschen entnommen wird, Unternehmen zur Zellvermehrung überlassen wird und anschließend in das menschliche Gelenk implantiert werden soll, als beweglicher körperlicher Gegenstand anzusehen ist. Der EuGH hat außerdem zu entscheiden, wie die Entnahme von Knorpelmaterial, das Herauslösen von Knorpelzellen bzw die Zellvermehrung aus Sicht des Mehrwertsteuerrechts zu behandeln ist, und ob gegebenenfalls das Herauslösen von Knorpelmaterial und die Zellvermehrung auch als Heilbehandlung iR der Humanmedizin qualifiziert werden kann.

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