Der VwGH hatte sich mit Fragen zur Besteuerung ausländischer Stiftungen zu befassen. Das Höchstgericht bestätigte darin seine bisher vertretene Rechtsauffassung hinsichtlich der Vergleichbarkeit einer dänischen Familienstiftung mit dem Rechtsinstitut der österreichischen Privatstiftung. Der VwGH stellte außerdem klar, ob Zuwendungen aus dänischen Familienstiftungen einem anderen Besteuerungsregime zu unterwerfen sind als jene aus österreichischen Privatstiftungen.