Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des BFH, in der es um die Frage ging, ob es sich bei der Zur-Verfügung-Stellung eines Fahrzeugs gegen den werbewirksamen Einsatz dieses Fahrzeugs um einen tauschähnlichen Umsatz handelt.
Rechtsgrundlagen: § 3a UStG