Zusammenfassung: Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Schenkung von Darlehensforderungen an seine minderjährigen Kinder Missbrauch darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 22 BAO
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Zusammenfassung: Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Schenkung von Darlehensforderungen an seine minderjährigen Kinder Missbrauch darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 22 BAO
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