Der Kurzbeitrag informiert über die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache " Lidl Belgium". Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage, ob Gemeinschaftsrecht dadurch verletzt wurde, dass die deutsche Finanzverwaltung einen Verlustausgleich aus einer Betriebsstätte in Luxemburg mit den in Deutschland erzielten positiven Einkünften nicht zuließ.
EuGH 15.5.2008, Rs C-414/06 - Lidl Belgium GmbH & Co KG