§ 4 Abs 2 und 4 ASVG
Der Autor diskutiert ausgehend von einer einschlägigen Entscheidung des VwGH die Frage, wann wesentliche Betriebsmittel vorliegen. Er erklärt zunächst die Konsequenz dieser Qualifizierung und stellt sodann den Sachverhalt und Entscheidung eines VwGH-Judikats dar. Abschließend präsentiert er gezogene Schlüsse.