Zusammenfassung: Der Gesetzesentwurf des SchenkMG hält im Stiftungseingangssteuergesetz für Zuwendungen an privatrechtliche Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen an der Stiftungseingangssteuer fest. In Zukunft beträgt die StiftESt zwischen 2,5% und 25%. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neue Steuer.
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