Der Kurzbeitrag informiert über eine Entscheidung des EuGH zur Frage, ob die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage eines Grundstückseigentümers als " Lieferung von Wasser" iSd 6. MWSt-RL qualifiziert werden kann und demnach dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
EuGH 3.4.2008, Rs C-442/05 - Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien