Zusammenfassung: Das FG Münster hatte den Vorgang des Grundstückstausches im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens aus einkommensteuerlicher Sicht zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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Zusammenfassung: Das FG Münster hatte den Vorgang des Grundstückstausches im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens aus einkommensteuerlicher Sicht zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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