Zusammenfassung: Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen durch den Arbeitgeber einen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 25 EStG
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Zusammenfassung: Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen durch den Arbeitgeber einen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 25 EStG
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