Zusammenfassung: Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Schenkungssteuer für die ursprüngliche Grundstücksschenkung durch eine spätere Ablösung des Fruchtgenussvorbehalts verändert wird.
Rechtsgrundlagen: § 3 ErbStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Schenkungssteuer für die ursprüngliche Grundstücksschenkung durch eine spätere Ablösung des Fruchtgenussvorbehalts verändert wird.
Rechtsgrundlagen: § 3 ErbStG
Schlagwörter: