Zusammenfassung: Der Autor stellt die bestehenden Beweisverwertungsverbote im Abgabenverfahren dar. Zunächst erklärt er den Grundsatz, wonach nach § 166 BAO die Beweismittel unbeschränkt sind, und geht sodann auf die Ausnahmen ein. Er widmet sich § 38 BWG, § 4 ARHG und Verwertungsverboten im Gemeinschaftsrecht. Abschließend zieht er Resümee für die Steueraffäre Liechtenstein.
Rechtsgrundlagen: § 166 BAO; § 38 BWG; § 41 BWG; § 4 ARHG