In dieser Entscheidung musste sich das Gericht mit der Frage auseinandersetzen, ob die in der deutschen Rechtsordnung normierte Bestimmung, dass zwischen der Besteuerung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, welches durch Erbfall übertragen wurde, differenziert wird, nicht eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellt.
EuGH 17.1.2008, Rs C-256/06

