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Gesetzesänderung bei der Übertragung stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerungen auf Ausnahmefälle beschränkt

StiftungswesenChristian Ludwig, Margit Widinskitaxlex 2008, 104 - 105 Heft 3 v. 1.3.2008

Zusammenfassung: Durch das Abgabensicherungsgesetz 2007 wurde § 13 Abs 4 KStG geändert; geplant waren wesentliche Einschränkungen für die Übertragungsmöglichkeiten stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerungen. Im Ergebnis sind die Einschränkungen jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt, welche in dem Beitrag kompakt zusammengefasst dargestellt werden.

Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 4 KStG

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