§ 102 EStG
Der VwGH befasste sich mit der Frage, in welchen Fällen ein Verlustvortrag von österreichischen Betriebsstättenverlusten in Österreich, in denen bereits eine Verlustverwertung im Verlustentstehungsjahr im Ansässigkeitsstaat vorgenommen wurde, zulässig ist.