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EC Tax Update - Februar 2008 - Urteile und Beschlüsse des EuGH - C-281/06, Jundt - Steuerfreiheit von Lehrtätigkeit an ausländischen Universitäten

SteuerrechtHannes Gurtner, Ines Hofbauer, Georg Koflertaxlex-EC 2008/19taxlex-EC 2008, 64 - 65 Heft 2 v. 1.2.2008

Art 49 EG

Übt ein in einem Mitgliedstaat Steuerpflichtiger eine Lehrtätigkeit für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, so ist dies Tätigkeit iSd Art 49 EG steuerbefreit. Dies gilt auch dann, wenn die Lehrtätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird.

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